Wir liefern den Antrag. Einreichen tust du.
Wir bündeln Anschreiben, medizinisch-technische Begründung, Rechnung und den Verweis auf das BSG-Urteil vom 15.03.2012 (B 3 KR 211 R) zu einem Antrags-PDF. Du druckst, unterschreibst, schickst es selbst an deine Kasse. Ob und wie viel erstattet wird, entscheidet allein deine Kasse.

Antrags-Bündel in unter einer Minute.
- Persönliches Anschreiben an deine Kasse
- Medizinisch-technische Begründung
- Verweis auf BSG-Urteil B 3 KR 211 R
- Rechnungs- und Lieferscheinkopie
Erfordert Rezept-Upload und mind. eine Bestellung
Deine Anträge
Reine Vertragsfrage.
Die meisten Allergocover-Kund:innen sind privat versichert. Ob dein Tarif Encasings übernimmt, hängt ausschließlich von deinen Versicherungsbedingungen ab — meist mit ärztlicher Verordnung und Rechnung gut darstellbar. Wir liefern die Unterlagen, du reichst sie ein.
Anteilige Erstattung möglich.
Allergocover-Encasings sind keine Hilfsmittel im engeren Sinne. Manche Kassen erstatten dennoch anteilig — als Einzelfallentscheidung mit Verweis auf das BSG-Urteil. Es gibt keine Pflicht zur Erstattung und keine Garantie auf eine bestimmte Höhe.
- Wir reichen den Antrag nicht bei deiner Kasse ein.
- Wir kommunizieren nicht mit deiner Kasse.
- Wir versprechen weder eine Erstattung noch eine bestimmte Höhe.
- Eine Diagnose stellt dein Arzt — wir übernehmen keine ärztliche Verantwortung.

